Liebe Fans und Gäste des SV Alemannia Nackenheim,

– Für alle Teilnehmer (ab 12 Jahren) gelten die 2-G-plus Regeln

Im Innenraum gilt für alle die Testpflicht, auch für Geimpfte und Genesene ab dem
12. Lebensjahr. Ausgenommen sind geimpfte Personen die einen Nachweis über
eine Auffrischungsimpfung (Booster) in schriftlicher oder digitaler Form vorweisen.

Das Nichtvorliegen des Coronavirus SARS-CoV-2 1. kann durch einen PoC-AntigenTest, der durch geschultes Personal (Schnelltest) vorgenommen wurde und nicht
älter ist als 24 Stunden, nachgewiesen werden oder durch eine Labordiagnostik
mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der
Nukleinsäureamplifikationstechnik), die vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen
wurde, nachgewiesen werden.

Der Testnachweis ist nur unter gleichzeitiger Vorlage eines gültigen amtlichen
Lichtbildausweises, der auf die Getestete oder den Getesteten ausgestellt ist, gültig.
Dies gilt auch bei Vorlage eines Impfnachweises.

– Es gilt eine generelle Maskenpflicht (auch am Sitzplatz) in der Halle, außer
beim Verzehr von Speisen und Getränken.

Es muss eine Medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske oder
eine Maske eines vergleichbaren Standards getragen werden.
Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres
und für Personen, denen dies wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen
Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist durch ärztliche Bescheinigung
nachzuweisen.

– Generelles Abstandsgebot

Das Abstandsgebot wird durch einen freien Sitzplatz zwischen jedem belegten
Sitzplatz innerhalb einer Reihe sowie vor und hinter jedem belegten Sitzplatz
sichergestellt