SV Alemannia Nackenheim 1912 e.V.

Im Brühl 15, 55299 NackenheimGeschäftszeiten Di. und Fr. 18.00 – 21.00 UhrTel.: 06135 / 707377

SVA Nackenheim 1912 e.V., Im Brühl 15, 55299 Nackenheim

​​​​​​​​Nackenheim, 02. Juli2021

Verehrte Sportfreunde und Mitglieder des SV Alemannia Nackenheim 1912 e. V.,

zu unserer Generalversammlung am Sonntag, den 01.08.2021 möchten wir Sie recht herzlich einladen. Die Versammlung beginnt um 17.00 Uhr und findet wie üblich in der vereinseigenen Ringerhalle statt.

Tagesordnungspunkte:

1. Begrüßung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder und der Beschlussfähigkeit der Generalversammlung
3. Totengedenken
4. Bericht des 1. Vorsitzenden – zur Diskussion gestellt –
5. Berichte der Fachwarte – zur Diskussion gestellt –
6. Bericht der Finanzreferentin – zur Diskussion gestellt –
7. Bericht der Kassenprüfer
8. Antrag auf Entlastung des Vorstandes
9. Wahl eines/er Wahlleiter/in
10. Wahl des geschäftsführenden Vorstandes
11. Wahl des erweiterten Vorstandes
12. Satzungsneufassung
13. Anträge / Verschiedenes
14. Schlusswort

Anträge zur Tagesordnung können bis einschließlich 22.07.2021 an unsere Geschäftsstelle: Im Brühl 15, 55299 Nackenheim gerichtet werden.

Die Neufassung der Satzung, über die unter Tagesordnungspunkt 12 entschieden werden muss, kann während den Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle des SV Alemannia Nackenheim eingesehen werden.

Die Versammlung findet unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen nach § 1 der aktuellen Corona Verordnung statt. Zum jetzigen Zeitpunkt gelten das Abstandsgebot, die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontakterfassung sowie die Testpflicht.

Sollte die Testpflicht am Tag der Generalversammlung noch bestehen, bietet der SV Alemannia Nackenheim einen Schnelltest an. Bitte beachten Sie, dass der Test vor der Generalversammlung durchgeführt werden muss. Daher bitten wir Sie bereits eine halbe Stunde vor der Generalversammlung in der Ringerhalle zu erscheinen.

Bereits getestete Mitglieder müssen ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorweisen. Der Test darf in der Regel nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Das Ergebnis muss von einer offiziellen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden

Für geimpfte und genesene Personen entfällt die Testpflicht. Geimpfte müssen ihren Impfausweis oder ein ähnliches Dokument vorweisen, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Stattdessen kann man auch seinen digitalen Impfpass vorweisen. Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen. Der Test muss mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate alt sein

Um die Kontakterfassung zu erleichtern, können sich Mitglieder, die an der Generalversammlung teilnehmen möchten, bereits vorher unter der Mail Adresse nachricht@sva-nackenheim.de oder mit dem beigefügten Kontaktformular für die Teilnahme an der Generalversammlung anmelden.

Mit sportlichen Grüßen
SV ALEMANNIA NACKENHEIM  1912 e.V.

Stephan Vielmuth​​Salvatore Barbaro​​Simone Schanno
1.Vorsitzender​​2.Vorsitzender​​Finanzreferentin