Sehr geehrte Damen und Herren,
verehrte Sportfreunde.
Der Deutsche Ringer-Bund (DRB) hat kürzlich eine Pressemitteilung zur Kampfabsage ASV Mainz : SVA Nackenheim am 24.10.2020 veröffentlicht. Diese aus Sicht des SVA Nackenheim einseitig gestaltete Pressemitteilung, welche lediglich die Sicht des DRB widerspiegelt, wird den tatsächlichen Gegebenheiten nicht gerecht. Der SVA Nackenheim sieht sich daher zu dieser Gegendarstellung veranlasst.
Danach soll der SVA Nackenheim weder das Gespräch mit den Beteiligten gesucht noch einen nachvollziehbaren Grund für seine Entscheidung nicht anzutreten dargelegt haben. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. Fakt ist, dass mittlerweile in mehreren an der Ringerbundesliga teilnehmenden Vereinen positive COVID 19 Infektionsfälle zu verzeichnen sind. So unter anderem auch in der uns betreffenden Bundesliga Nordwest, nämlich beim KSV Witten, KSK Neuss und kürzlich beim ASV Mainz. Während der KSV Witten wegen des nicht bzw. nur schwer beherrschbaren Infektionsgeschehens seinen Ausstieg aus der Bundesliga erklärt hat, sind andere Vereine davon überzeugt, das Geschehen in den Griff zu bekommen. Die Vorfälle beim KSK Neuss und insbesondere erst kürzlich beim ASV Mainz haben uns veranlasst, uns frühzeitig mit den Vereinen und dem DRB in Kontakt zu treten. Wir haben insbesondere im Hinblick auf den Kampf am 24.10.2020 gegen den ASV Mainz und die erst wenige Tage vorher am 21.10.2020 erfolgte COVID 19 Information aus Mainz uns umgehend mit dem ASV Mainz und dem DRB in Verbindung gesetzt, um eine vernünftige allen Beteiligten gerecht werdende Lösung zu finden. Dabei haben wir zum Schutz unserer Mitglieder sowie Sportler die Einhaltung der üblichen Quarantänezeit und damit verbunden eine entsprechende Verlegung des Kampfes am 24.10.2020 vorgeschlagen, so wie es in den anderen Ringer-Bundesligen in solchen Fällen auch gehandhabt wurde und wird. Diesem Wunsch wurde durch den DRB und den ASV Mainz eine Absage erteilt, mit der Begründung, der SVA Nackenheim habe keinen nachvollziehbaren Grund dargelegt. Weshalb der Schutz unserer Mitglieder und Sportler kein nachvollziehbarer Grund sein soll, ist für uns nicht nachvollziehbar. Wir sind daher den aus unserer Sicht einzig vernünftigen Weg gegangen und sind zum Kampf am 24.10.2020 nicht angetreten. Die sodann erfolgte weitere Entscheidung des DRB, den SVA Nackenheim durch die Wertung des Kampfes mit 00:40 zugunsten des ASV Mainz zu sanktionieren, können wir ebenfalls nicht nachvollziehen. Der SVA Nackenheim erwägt hier entsprechende rechtliche Schritte.
Mit sportlichem Gruß
SVA Nackenheim